Corona-Schutzverordnung: bis zu 30 Spieler sind erlaubt

26.07.2020
Autor: KSA Essen

Zum Glück dürfen wir unserem liebsten Hobby mittlerweile wieder nachgehen. Doch eine Frage beschäftigte die Fussballer zuletzt: Wie setzen sich die laut Corona-Schutzverordnung erlaubten 30 Personen auf einem Sportplatz zusammen? Gelten diese 30 Personen insgesamt, oder gleichzeitig? Wer zählt dazu? Dazu gibt es jetzt Klarheit.

Die Staatskanzlei NRW hat die korrekte Auslegung der Corona-Schutzverordnung bekannt gegeben:

  • An einem Spiel dürfen (zunächst bis zum 15.8.2020) maximal 30 Spieler teilnehmen. Schiedsrichter, Trainer und Betreuer zählen nicht dazu. Bei 22 Spielern bleiben also 8 Auswechselspieler übrig, 4 pro Mannschaft.
  • Mehr als 4 Auswechslungen sind auch bei Freundschaftsspielen nicht gestattet.
  • Sollte eine der beiden Mannschaften keine 4 Auswechselspieler haben, wäre es nach Absprache möglich, dass das andere Team entsprechend mehr Auswechselspieler einsetzt.
  • Spieler, die ausgewechselt wurden, dürfen nicht wieder eingewechselt werden – hier hat sich nichts geändert.
    Ausnahme sind Jugend-Mannschaften, Frauen-Mannschaften bis einschließlich Frauen-Bezirksliga, und Teams der Kreisliga C und der Alten Herren.

Auswechselspieler sollen sich in der Zeit, in der sie nicht spielen, nicht im Innenraum aufhalten. Auch nicht zum aufwärmen.

Diese Regelung dient unserem Schutz, und dem Schutz der Spieler. Es gab schon Freundschaftsspiele, in denen ganze Mannschaften zur Halbzeit ausgewechselt wurden. Dementsprechend höher liegt dann auch unser eigenes Ansteckungsrisiko.