Frist für Vereinswechsel endet am 30. Juni

27.06.2020
Autor: KSA Essen

Die Saison 2019/20 ist nun auch offiziell abgebrochen worden. Am 1. Juli beginnt also die neue Saison 2020/21, auch wenn natürlich noch gar nicht klar ist, wann der Spielbetrieb wieder startet.
Das Ende der Saison bedeutet unter anderem, dass ein eventueller Wechsel des Vereins ebenfalls zu diesem Stichtag erfolgt. Aus diesem Grunde möchten wir auf diesem Wege an diese Frist erinnern:

Um als Schiedsrichter seinen Verein zu wechseln, muss die Abmeldung beim alten Verein vorliegen, sowie eine Anmeldebescheinigung beim neuen Verein. Beides muss bis zum 30.6. an KSA-Mitglied Stefan Heuer geschickt werden: KSA@stefanheuer.com

Wichtig ist dabei zu beachten:
– Vereinswechsel sind immer nur zum 1. Januar und zum 1. Juli möglich
– Anwärter dürfen ihren ersten Verein erst nach 2 Jahren wechseln