Frist für Vereinswechsel endet zum 30.06.

18.06.2024
Autor: Fynn Tonscheidt

Während die offizielle Transferperiode der Spieler erst ab Juli. beginnt, endet dort für uns Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen die Möglichkeit den Verein zu wechseln.

Um als Schiedsrichter seinen Verein zu wechseln, muss die Abmeldung beim alten Verein vorliegen, sowie eine Anmeldebescheinigung beim neuen Verein. Dies muss bis spätestens zum 30.06. vorliegen.

Wichtig ist dabei zu beachten:
– Vereinswechsel sind immer nur zum 1. Januar und zum 1. Juli möglich
– Anwärter dürfen ihren ersten Verein erst nach zwei Jahren wechseln

Bei Fragen wendet euch an die KSA-Mitglieder.