Frist für Vereinswechsel

29.12.2022
Autor: KSA Essen

In ein paar Tagen ist schon der 1. Januar, damit steht wieder ein Termin für Vereinswechsel als Schiedsrichter bevor.

Um als Schiedsrichter seinen Verein zu wechseln, muss die Abmeldung beim alten Verein vorliegen, sowie eine Anmeldebescheinigung beim neuen Verein.
Beides muss bis spätestens zum 31.12. an stefan.heuer@fvn.de geschickt werden.

Wichtig ist dabei zu beachten:
– Vereinswechsel sind immer nur zum 1. Januar und zum 1. Juli möglich
– Anwärter dürfen ihren ersten Verein erst nach 2 Jahren wechseln

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