Frist für Vereinswechsel endet am 30. Juni

16.06.2021
Autor: KSA Essen

Am 1. Juli beginnt ganz offiziell die neue Saison 202/22. Ein Saisonwechsel bringt immer einiges an Fristen mit, die zu beachten sind, unter anderem auch die Frist für Vereinswechsel. Ein Wechsel des Vereins kann zum Saisonwechsel am 1. Juli erfolgen.

Um als Schiedsrichter seinen Verein zu wechseln, muss die Abmeldung beim alten Verein vorliegen, sowie eine Anmeldebescheinigung beim neuen Verein. Beides muss bis spätestens zum 30.6. an KSA-Mitglied Stefan Heuer geschickt werden: KSA@stefanheuer.com

Wichtig ist dabei zu beachten:
– Vereinswechsel sind immer nur zum 1. Januar und zum 1. Juli möglich
– Anwärter dürfen ihren ersten Verein erst nach 2 Jahren wechseln

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